Dauerthema bei den Arbeitsgerichten: Vergleichsmehrwert
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Arbeitsrechtliche Verfahren enden vielfach mit einem Vergleich, in dem dann häufig auch weitere im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende - potentielle - Streitfragen geregelt werden. Es stellt sich dann die Frage nach dem sogenannten Vergleichsmehrwert, welche vielfach in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung sehr restriktiv beantwortet wird. So hat sich das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 28.02.2018 - 1 Ta 5/18- unter anderem auf den Standpunkt gestellt, eine Regelung in einem Vergleich, wonach die Vorwürfe gegenüber dem Kläger, die zur Begründung der Kündigung herangezogen wurden, nicht aufrecht erhalten werden, keinen Mehrwert des Vergleichs begründet.