Kinder, ab Juli 2019 soll's 10 Euro mehr geben
Gespeichert von Prof. Dr. Claus Koss am
Erklärtes Ziel des Referentenentwurfs ist es "Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen" zu berücksichtigen (FamEntlastG-RefE, S. 1). Außerdem soll die Wirkung der sog. 'kalte Progression' durch eine Anhebung des Grundfreibetrags sowie einer Verschiebung des Einkommensteuertarifs 'nach rechts' berücksichtigt werden.
Der Referentenentwurf sieht im Einzelnen folgende Veränderungen vor:
- Das Kindergeld/Der Kinderfreibetrag wird pro Kind um 10 Euro pro Monat erhöht.
- Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2019 steigt auf 9.168 Euro, ab 2020 auf 9.408 Euro.
- Die Grenzbeträge für die jeweils nächste Progressionsstufe werden jeweils in zwei Stufen erhöht.
Das Bundesministerium der Finanzen rechnet mit Steuermindereinnahmen von jährlich rund 9,8 Milliarden Euro, davon entfallen auf den Bund rund 4,4 Mrd. Euro, die Länder rund 4,0 Mrd. Euro und Gemeinden werden rund 1,4 Mrd. Euro weniger in den Kassen haben.
Der Verfasser überlässt es der individuellen Beurteilung der Leser/innen dieses Blogeintrags, ob mit diesem Gesetzentwurf das selbsterklärte Ziel der Familienentlastung erreicht wird.