Netzfund: "Prüfschema Fahrzeugrennen"
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ein kleiner Hinweis auf ein von Dr. Anne Schneider erstelltes schönes Prüfschema zum Fahrzeugrennen, § 315d StGB. Online gestellt von der Uni Bonn - H I E R. Interessant hierbei die Definitionsversuche zur nicht angepassten Geschwindigkeit und der Absicht des Erzielens der höchstmöglichen Geschwindigkeit:
Nicht angepasste Geschwindigkeit: Zu schnelles Fahren, das Geschwindigkeitsbegrenzungen verletzt
oder der konkreten Verkehrssituation zuwiderläuft. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
ist nicht erforderlich.Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit: Merkmal soll Renncharakter des
schnellen Fahrens erfassen. Erhöhte Geschwindigkeit alleine genügt nicht.