Der falsche Samenspender
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Vermittels einer anonymen Samenspende hatte die Klägerin im Jahr 2006 einen Sohn bekommen, den sie gemeinsam mit ihrer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin aufzog.
Einige Zeit später sollte ein zweites Kind kommen. Es wurde vereinbart, dass Samen des gleichen Spenders Verwendung finden sollte, so dass Vollgeschwister entstünden.
2008 gebar sie eine Tochter.
2011 stellte sich heraus, dass zur Zeugung des Mädchens abredewidrig der Samen eines anderen Mannes benutzt worden war.
Folge bei der Klägerin: Psychosomatische Belastungssituation mit depressiven Episoden, Erschöpfungszustände und Schuldgefühle gegenüber beiden Kindern. 100 Stunden psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie.
Das OLG Hamm hat den Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.500 € verurteilt. Außerdem muss er den Kindern die Namen der Spender nennen.