Änderung des BtMG: Heute wurden zwei neue Stoffe als Betäubungsmittel eingestuft
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Mit der heute in Kraft getretenen BtMRÄndV v. 2.7.2018 wurden CUMYL-PEGACLONE und CUMYL-5F-P7AICA in Anl. II des BtMG aufgenommen (BGBl. I, S. 1078). CUMYL-PEGACLONE wird auch als SGT-151 bezeichnet, CUMYL-5F-P7AICA auch als 5-Fluor-CUMYL-P7AICA oder SGT-263.
Bei diesen Stoffen handelt es sich um synthetische Cannabinoide, die auf verschiedenen Internetseiten zum Kauf angeboten und mit schwerwiegenden Intoxikationen, darunter auch mehreren Todesfällen, in Zusammenhang gebracht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter BR-Drs. 144/18.