Unaufgeforderte Ratschläge: englischsprachige Verträge nach deutschem Recht
Gespeichert von Peter Winslow am
Verträge, die von deutschen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in englischer Sprache verfasst werden und deutschem Recht unterliegen, sind meiner Erfahrung nach selten so gut, dass vertragliche Klarheit erzielt wird. Aber nicht nur meine Erfahrung dient als Basis dieser Aussage. Seit dem 20. August 2018 besteht auch eine weitere Basis dafür. Herr Dr. Thriebel und Herr Professor Vogenauer haben nämlich einen Kommentar geschrieben, bei dem genau diese Meinung vertreten wird. Laut jenem Kommentar enthalten diese Verträge häufig »Sprachsünden«, die regelmäßig »das Gebot der vertraglichen Klarheit« verletzen und die »eine fruchtbare Quelle von komplizierten Rechtsstreitigkeiten« darstellen. … Oder anders gesagt: Der Krug geht erst zum Brunnen, wenn er schon längst gebrochen ist.
Diese verkehrten Verhältnisse kennen aber juristische Fachübersetzer und Fachübersetzerinnen nur allzu gut. Diese sind allem Anschein nach die Folge objektiv unangebrachter Geduld mit schlechter Wortwahl und Syntax, die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Namen ihrer Mandantschaft ausüben und die diese Übersetzer und Übersetzerinnen leider immer wieder zu spüren bekommen, sobald ein Streitfall vorliegt – vielleicht weil die Mandantschaft am falschen Ende gespart hat und ihre Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dies zugelassen haben oder aber vielleicht weil man einfach seine Fähigkeiten überschätzt. … Im besten Fall erahnen Übersetzer und Übersetzerinnen, was im »Englischen« hätte gemeint sein können oder müssen, wenn die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen tatsächlich Englisch gekonnt hätten. Im schlimmsten Fall obliegt es juristischen Fachübersetzern und Fachübersetzerinnen, bizarres Englisch zu enträtseln – oft mit der aberwitzigen Bitte, die Richtigkeit der Übersetzung zu beglaubigen.
Um obiger Geduld entgegenzuwirken und um juristischen Fachübersetzern und Fachübersetzerinnen etwas Abhilfe zu leisten, unterbreite ich unaufgefordert folgende Ratschläge:
- Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sollten sich ausdrücklich (für den Streitfall) auf ein englisches Wörterbuch einigen; ich kann Merriam-Webster empfehlen.
- Juristische Fachbegriffe deutschen Rechts, die dem Vertrag unabdingbar sind, sollten nach dem englischen Begriff, den man für eine Übersetzung des deutschen Begriffs hält, in runden Klammern und in Kursiv stehen, und zwar unabhängig davon, ob die Übersetzung ins Englische tatsächlich zutrifft; schließlich will man Rechtssicherheit und keine Tatsachen (Letzteres bringt einem nichts, wenn Ersteres nicht gegeben ist).
- Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sollten sich jederzeit bewusst sein, dass Klarheit oder gar die vertragliche Klarheit nicht deswegen gegeben ist, weil sie wissen, was sie meinen; auch wenn Leser und Leserinnen, Übersetzer und Übersetzerinnen des in »englischer Sprache« verfassten Texts Englisch können, können sie keine Gedanken lesen. Meaning isn’t in the head. Das will zu Papier gebracht und von anderen verstanden werden. Write accordingly.
- Von der orthographischen Ähnlichkeit oder gar Identität zweier Wörter kann man regelmäßig nur schlecht auf eine Übersetzung schließen; das deutsche Wort legend ist nicht mit dem englischen Wort legend zu übersetzen, Insolvenz nicht unbedingt mit insolvency etc.
- Sämtliche Sätze haben grammatikalisch richtig und grammatikalische Bezüge klar zu sein. Sätze sollten sich nicht wie eine nicht oder nicht ganz zusammenhängende Aneinanderreihung von Wörtern oder Phrasen lesen. Dangling modifiers sollten vermieden werden. Entsprechendes gilt für Malapropismen und Verballhornungen. Show me the particulars, not the perpendiculars.
- Good writing is clear, concise, and coherent (the three Cs). Wenn man ins Schwafeln gerät, hat man weder clear, noch concise noch coherent geschrieben.
- Ein juristischer Fachübersetzer oder eine juristische Fachübersetzerin sollte bei Bedarf während der Vertragsgestaltung eingeschaltet werden (bei Übersetzungsfragen oder zur Gestaltung zweisprachiger Übersetzungen etwa), um den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen dort zu helfen, wo sie nicht nur mit ihrem Latein, sondern auch mit ihrem Englisch am Ende sind.
- Zu guter Letzt: Lesen Sie The Elements of Style.