Wie aus Franz Ferdinand Ferdinand Franz wird
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Kategorie:
Am 1.11.2018 ist § 45a des Personenstandsgesetzes (PStG) in Kraft getreten.
Danach kann eine Person mit mehreren Vornamen die Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen. Wer also Franz Ferdinand mit Vornamen heißt, kann erklären, nunmehr Ferdinand Franz heißen zu wollen.
Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Pech hat somit auch derjenige, dessen Eltern die Vornamen mit einem Bindestrich verbunden haben. Aus Karl-Heinz kann kein Heinz-Karl werden.