Deutscher Corporate Governance Kodex: Generalreform 2018/2019
Gespeichert von Dr. Klaus von der Linden am
Heute – am 6.11.2018 – hat die Regierungskommission DCGK unter ihrem neuen Vorsitzenden Rolf Nonnenmacher ihren Entwurf eines neuen Kodex veröffentlicht. Dieser Entwurf datiert vom 25.10.2018. Er zeichnet sich nicht nur durch tiefgehende inhaltliche Änderungen aus, sondern auch durch eine vollständig neue Gliederung – vom alten Kodex bleibt also nicht viel übrig. Die Schwerpunkte:
- Insgesamt 30 sogenannte Grundsätze, d.h. gesetzeswiedergebende Passagen, flankiert durch die Empfehlung eines "apply and explain" (Empfehlung A.19)
- Bestellung von AR-Mitgliedern auf Anteilseignerseite auf max. drei Jahre (Empfehlung B.1)
- Neue Empfehlungen zum "Overboarding": max. fünf bzw. zwei Aufsichtsratsmandate (Empfehlungen B.5 und B.6)
- Ein Katalog mit Indikatoren für die (fehlende) Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf Anteilseignerseite (Empfehlung B.8)
- Neufassung der Regelungen zur Organvergütung (inkl. Anpassung an das ARUG II)
Mit der heutigen Veröffentlichung startet – ähnlich wie in den Vorjahren – eine öffentliche Konsultationsphase. Mit Rücksicht auf die besonders zahlreichen und einschneidenden Änderungen wurde die Frist für Stellungnahmen diesmal allerdings großzügiger bemessen: Sie läuft bis zum 31.1.2019.