Es gibt keinen German Supreme Court
Gespeichert von Peter Winslow am
Immer wieder wird »Bundesgerichtshof« mit »German Supreme Court«, »German Federal Supreme Court« oder Ähnlichem übersetzt – von Blogger-Webseiten wie Conflict of Laws und Above the law über Reuters bis hin zu internationalen Wirtschaftskanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer. Auch wenn diese Übersetzungen zu Pressezwecken (wie bei den obigen Links) ausreichen, ja verständlich sind, kommen sie leider auch im Rahmen juristischer Fachübersetzungen sehr häufig vor.
In diesem Fall sind sie als alternative Übersetzungen anzusehen, die alternativen Fakten gleichzustellen sind. In point of fact gibt es weder einen German Supreme Court noch einen German Federal Supreme Court noch ein German Supreme sonst was. … Bei einer juristischen Fachübersetzung darf man sich nicht aufgrund einer fehlerhaften Analogie zum Erdichten von Namen verleiten lassen.
Der Bundesgerichtshof hat nämlich einen englischen Namen. Ihn beim englischen Namen zu nennen, stellt also keine subjektive Frage dar, die nach abweichenden Lösungen verlangt. Ihn beim englischen Namen zu nennen, erfordert lediglich, dass man etwas Neugierde, einen Rechner und einen Internetzugang besitzt – und sich gerne durch die Tatsachen etwas verwirren lässt. Auf Englisch heißt der Bundesgerichtshof Federal Court of Justice. So nennt er sich.
So will es das Gericht.