Homeoffice für alle Arbeitnehmer?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Homeoffice gewinnt in Zeiten der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Unternehmen haben bereits Regeln aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Arbeitnehmer von zu Hause aus ihre Arbeit erledigen können. Einen rechtlich begründeten Anspruch auf Homeoffice gibt es bislang indes grundsätzlich nicht. Nur in seltenen Ausnahmefällen lässt sich ein solches Recht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie begründen. Das soll sich nach Ansicht der SPD möglichst bald ändern. Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Björn Böhning (SPD) will ein gesetzlich verankertes Recht auf Heimarbeit für alle Arbeitnehmer schaffen. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ ist geplant, dass Unternehmen künftig Heimarbeit erlauben müssen. Wollen sie das nicht, müssen sie begründen, warum das bei ihnen gerade nicht möglich ist. Das erinnert an die Begründungslast bei der Ablehnung eines Teilzeitanspruchs des Arbeitnehmers. Gestützt ist dieser Vorstoß auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt, man wolle das Zeitalter der Digitalisierung als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen und einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Ob die Forderung auf dieser vagen Bekräftigung gegenüber dem Koalitionspartner durchgesetzt werden kann, erscheint fraglich. Aus den Reihen der CDU ist bereits Widerstand angekündigt worden: Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, sagte gegenüber der FAZ „Homeoffice ist gut, aber eine Pflicht zur Genehmigung von Home Office ist nicht angebracht.“ Auch der Hauptgeschäftsführer der BDA, Steffen Kampeter, warnte vor weiteren bürokratischen Hürden für Unternehmen. Die Gewerkschaften dürften sich hingegen in ihren Forderungen bestätigt sehen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf die Niederlande, in denen es bereits einen solchen Anspruch gibt.