Sozialgesetzbuch soll kein Unglück bringen – die 13 wird übersprungen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Kein verfrühter Aprilscherz: Der Bundesarbeits- und Sozialminister, Hubertus Heil, meint allen Ernstes, den abergläubischen Rechtsunterworfenen ein Sozialgesetzbuch XIII, ersparen zu müssen. Das Ministerium erarbeitet zur Zeit an einem Gesetzentwurf, der den gesamten Bereich der Opferentschädigung zusammenfassen soll. Die Reform ist auch eine Konsequenz des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vor zwei Jahren. Der Entwurf soll im Frühjahr vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das Soziale Entschädigungsrecht werde in einem eigenen Gesetz geregelt, das "Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch SGB XIV" heißen solle, sagte die Ministeriumssprecherin Christina Jäger der „Augsburger Allgemeinen“. In der Chronologie müsste es sich eigentlich um das SGB XIII handeln. Während des Arbeitsprozesses habe es allerdings „mehrere Argumente, auch vonseiten der Betroffenenverbände“ gegeben, „die sorgsam abgewogen wurden“, sagte die Sprecherin. „Letztendlich fiel die Entscheidung auf SGB XIV, weil die Argumente dafür überwogen“, bestätigte sie entsprechende Informationen. Bei Hotels und Flugzeugen mag man das Überspringen der Zimmer- oder Sitznummer 13 noch als Ausfluss freiheitlicher Gestaltungsbefugnisse hinnehmen. Dass sich der Gesetzgeber hingegen erkennbar einer rationalen Ordnung seiner Werke entzieht, ist in meinen Augen nicht nur erstaunlich, sondern befremdlich. Sollte man auf dieser Basis nicht auch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches durchgehen und den jeweiligen § 13 eliminieren? Auch im BGB böte sich die Streichung des § 13 an (über den hatte sich schon Flume ZIP 2000, 1427 aufgeregt). Dann hätte man auch gleich dem lästigen Verbraucherschutz die Basis entzogen. Der hat nämlich schon manchem Unternehmer Unglück gebracht. Der ein oder andere Straftäter hat auch mit § 13 StGB unangenehme Erfahrungen gemacht, weil dieser unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Begehung der Tat durch Unterlassen für strafbar erklärt. Ganze Habilitationsschriften zur Dogmatik der Unterlassungsdelikte würden auf einen Schlag Makulatur. Ich höre an dieser Stelle lieber auf, spiele Lotto und kreuze – wie immer – die 13 an.