DNA-Gutachten: So muss es im Urteil dargestellt werden
Gespeichert von Carsten Krumm am
Der BGH hat gerade noch einmal dargestellt, wie ein DNA-Gutachten im tatrichterlichen Urteil darzustellen ist. Die Wahrscheinlichkeit muss schon in mathematischer Form dargestellt werden:
Die Darstellung der Ergebnisse des DNA-Gutachtens entspricht indes
nicht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Danach ist mindestens
die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer möglichen
Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spuren mit denen des Angeklagten
erforderlich, um dem Revisionsgericht eine hinreichende Überprüfung zu ermöglichen
(vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 28. August 2018
– 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 mwN).BGH, Beschl. vom 27.11.2018 - 5 StR 566/18