Ist die geplante 2,5 %-Quote für sachgrundlose Befristungen verfassungswidrig?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Da der Spiegel in seiner aktuellen Printausgabe darüber berichtet, erlaube ich mir – trotz eigener Betroffenheit – diesen Diskussionsbeitrag hier wiederzugeben. Unter der Überschrift „Gesetz gegen befristete Jobs verfassungswidrig?“ schreibt der Spiegel:
„Die Große Koalition plant, das Befristen von Arbeitsverträgen einzuschränken, wenn kein triftiger Grund vorliegt, wie etwa die Vertretung in der Elternzeit. Doch das Vorhaben könnte verfassungswidrig sein. Zu diesem Urteil kommt zumindest ein Gutachten des Heidelberger Rechtsprofessors Markus Stoffels im Auftrag des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, künftig die Zahl solcher sachgrundlosen Befristungen in Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft zu reduzieren. Eine solche Regelung hielte `einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand´, so das Gutachten, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße: `Letztendlich handelt es sich um eine willkürliche Grenzziehung, die auf einem politischen Kompromiss beruht.´ Für Stoffels stellt die Quote von 2,5 % Prozent sachgrundloser Befristungen im Betrieb zudem einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Auch mit einer Absenkung des Schwellenwerts wären die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht aus dem Weg geräumt. `Die geplanten Einschränkungen beim Befristungsrecht durch die Große Koalition schaden der gesamten deutschen Wirtschaft massiv´, sagt Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger. 2017 gab es gut 3,1 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse, jedes zweite ohne Sachgrund. Der Gesetzentwurf soll bis Sommer im Kabinett verabschiedet werden.“