Zehn Jahre als "Experte" im Beck-Blog - ein kleiner Rückblick
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Am 18. März 2009, also vor genau zehn Jahren, habe ich auf dieser Plattform zum ersten Mal einen Beitrag veröffentlicht.
Seither sind knapp 400 weitere Blog-Beiträge hinzugekommen. Und schätzungsweise weitere 1000 bis 2000 Kommentare habe ich als Antworten auf Kommentare der Leserinnen und Leser formuliert. Einige Beiträge habe ich in diesem Rückblick noch mal verlinkt.
Häufige Themen waren aktuelle Entwicklungen der Strafgesetzgebung, laufende Prozesse oder aktuelle Entscheidungen, Kriminalstatistiken, Medienberichterstattung und die Ergebnisse kriminologischer Untersuchungen.
Manche Beitragsthemen haben ein Eigenleben entwickelt, z.B. weil sich intensive Diskussionen mit mehreren hundert oder gar tausend Kommentaren der Leser daraus ergaben; aber zum Teil auch, weil die Entwicklung in Politik oder Rechtsprechung (viele) weitere Beiträge veranlasste, was beim ersten Beitrag noch gar nicht absehbar war.
Themen, die im Rückblick immer noch eine relativ große Bedeutung haben, sind die von mir begleiteten und kommentierten Entwicklungen im Fall Mollath (mehr als 20 Beiträge von 2012 bis 2015) und im Fall der tödlichen Massenturbulenz bei der Loveparade 2010 in Duisburg (ca. 25 Beiträge von 2010 bis heute).
Die Beiträge haben ein sehr unterschiedliches Echo gefunden. Die Klickzahlen haben mich positiv überrascht, denn es ergaben sich mindestens 4stellige, oft 5stellige, manchmal sogar 6stellige Aufrufzahlen. Manche meiner Beiträge wurden kritisch bis ablehnend kommentiert, manche aber auch überwiegend zustimmend. Dass in der Kommentarspalte gestritten wird, war nicht anders zu erwarten, denn es sollten hier im Blog ja durchaus auch fachspezifisch kontroverse Themen aufgespießt werden.
Vor allem durch die schnelle Reaktionsmöglichkeit und die große Reichweite dieses Blogs ist es mir mehrfach möglich gewesen, relativ früh eine Diskussion anzustoßen, die dann später in Fachzeitschriften (vertiefter) weiter geführt werden konnte. Obwohl, wie im Strafrecht nicht anders zu erwarten, auch viele unerfreuliche Themen dabei waren, hat es mir deshalb auch Freude bereitet, hier im Blog so unmittelbar und frei (und ohne Fußnotenzwang) rechtlich und rechtspolitisch kommentieren zu können. Ich danke dem Verlag C.H.Beck für diese völlig hindernisfreie Publikationsmöglichkeit.
Vor allem aber danke ich den Lesern, egal, ob sie einfach nur mitgelesen oder ob sie sich auf eine sachliche Diskussion eingelassen haben.