Schade eigentlich: Prüfungsfreie Umschreibung eines moldawischen Führerscheins in Rumänien ist hier nicht zu akzeptieren
Gespeichert von Carsten Krumm am
Tja...LKW-Fahrer werden hier gebraucht. Da wäre es schhön, wenn man Fahrer importieren könnte. Geht aber nicht so einfach. Hier der Leitsatz einer dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aus München:
Erlangt ein Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B diesen durch ein prüfungsfreies Umschreiben eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, berechtigt ihn dies nicht zum Führen dieser Kraftfahrzeuge in Deutschland. Dies gilt auch bei einer etwaigen wirksamen Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C, da diese den Vorbesitz der hier aber gerade nicht gegebenen Fahrerlaubnis der Klasse B unabdingbar voraussetzt.
VG München Beschl. v. 23.7.2019 – M 6 K 19.1628, BeckRS 2019, 16516