Keine Liebe bei McDonalds?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Deutschland-Chef der Schnellrestaurantkette McDonalds, Steve Easterbrook, ist wegen einer Beziehung mit einer ihm dienstlich unterstellten Person entlassen worden. Easterbrook arbeite nicht länger für das Unternehmen, hieß es in der Erklärung der Fastfood-Kette. Zuvor habe der Verwaltungsrat festgestellt, dass Easterbrook „gegen Richtlinien des Unternehmens“ verstoßen und „ein schlechtes Urteilsvermögen“ an den Tag gelegt habe, indem er sich „jüngst auf eine einvernehmliche Beziehung mit einer Mitarbeiterin" eingelassen habe. Zwar dürfte der CEO nicht dem deutschen Arbeitsrecht unterfallen. Die Frage aber drängt sich auf: Wäre die Kündigung eines Arbeitnehmers aus diesem Grunde gerechtfertigt?
Der Fall erinnert an ein Urteil des LAG Düsseldorf (14. 11. 2005, NZA RR 2006, 81) in Sachen Walmart. Das LAG war hier zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ethikrichtlinie, die bestimmt, dass Mitarbeiter nicht mit jemanden ausgehen oder eine Liebesbeziehung eingehen dürfen, der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann oder deren Arbeitsbedingungen von der anderen Person beeinflusst werden können, gegen Art. 1 und 2 GG verstoße und damit unwirksam sei. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegt mithin.
Im Grunde gilt die Regel: Eine Liebesbeziehung kann nach deutschem Kündigungsrecht grundsätzlich werder eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt. Das amerikanische Rechtsverständnis mag da ein anderes sein.