GDolmG beschlossen: ein lehrreicher Vergleich
Gespeichert von Peter Winslow am
Deutscher Bundestag beschließt bundesweites Gesetz zum Dolmetschen in Gerichtsverfahren
(Berlin, 15. November 2019) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag als Teil des Gesetzespaketes zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossene Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Damit ist eine langjährige Forderung des Verbandes erfüllt, hohe und bundesweit einheitliche Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation bei Gericht tätiger Dolmetscher zu stellen. „Endlich wird der Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Bundesländern eingegrenzt“, so Dr. Thurid Chapman, BDÜ-Vizepräsidentin für das Ressort Gerichtsdolmetschen.
Das Gerichtsdolmetschergesetz begegnet umfassenden verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Bund nicht über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt (Seite 9, oben).
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Vor allem aber kann das Gerichtsdolmetschergesetz seinem eigenen Zweck – einheitliche Standards für Gerichtsdolmetscher festzulegen – nicht gerecht werden. Denn einheitliche Standards lassen sich nur über den Ausbildungsinhalt und den Schweregrad der abzulegenden Prüfung festsetzen. Gerade dies regelt das Gerichtsdolmetschergesetz jedoch nicht. Vielmehr bleibt es den Ländern (mit Ausnahme der alternativen Befähigungsnachweise) selbst überlassen, die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung festzulegen. Im Hinblick auf die Bildungshoheit der Länder ist diese Gestaltungsweise zwar notwendig, einheitliche Qualitätsstandards können so aber nicht erreicht werden (Seite 10, oben).
Siehe auch
Bundestag beschließt Modernisierung des Strafverfahrens BMJV
Uepo
ADÜ Nord