Corona-Virus: Wird bei uns wie in Italien jetzt der Datenschutz gelockert?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Italien hat es vor einigen Tagen vorexerziert: (OCDCP) Verordnung Nr. 630, die am 03.02.20 als dringende Maßnahme zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus verabschiedet wurde, wurde von der italienischen Datenschutzbehörde genehmigt.
Die Verordnung erteilt dem Personal des Katastrophenschutzes, einer Regierungsstelle, die direkt dem Präsidenten des Ministerrats untersteht, weitreichende Vollmachten zur Datenverarbeitung anlässlich der Corona-Viruskrise - vorläufig nur bis zum 30. Juli 2020.
Diese Datenverarbeitung kann z.B. nach Art. 5 der VO die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern umfassen. Der Art. 5 umfasst auch und gerade die Datenverarbeitung nach Art. 9 und 10 DS-GVO und demnach personenbezogene Daten über
- die rassische oder ethnische Herkunft,
- politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen,
- der Gewerkschaftszugehörigkeit,
- genetischen Daten, der biometrischen Daten zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
- Gesundheitsdaten
- Daten über die Gesundheit oder der Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung sowie
- Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten etc.
Voraussetzung ist, dass der Datenzugriff „für die Ausübung der Katastrophenschutzfunktion erforderlich“ [ist].
Deutschland hat in § 22 Abs. 1 BDSG (neu) Ausnahmevorschriften für Art. 9 DS-GVO „aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren…“ unter den Voraussetzungen des Abs. 2 gesetzlich festgeschrieben.
Vgl. dazu auch das “Infektionsschutzgesetz", welches das BundesseuchenG 2002 abgelöst hat, das zahlreiche Einschränkungen auch bei Verdachtsfällen enthält - zusätzlich zu umfangreichen Meldepflichten.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wenn-das-coronavirus-die-grundrec...Was meinen Sie, müssen wir uns auf weitere Maßnahmen zur Beschränkung des Datenschutzes auch in Deutschland einstellen, die auch den Zugriff der Behörden zu besonders sensitiven Daten zur Bekämpfung des Virus ermöglichen? Werden diese Daten je wieder gelöscht?