Kurzarbeitergeld wegen Corona-Virus
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die Ausbreitung des Corona-Virus und die in Folge dagegen eingeleiteten Schutzmaßnahmen in China wirken sich auch auf die hiesige Wirtschaft aus: China ist für einheimische Firmen nicht nur ein großer Absatzmarkt, sondern auch ein wichtiger Lieferant. Erleiden Firmen in Deutschland deshalb Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich – so die Bundesagentur für Arbeit. In der Pressemitteilung der Bundesagentur heißt es: „Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.“ Erste Anfragen seien bereits eingegangen, teilte die Bundesagentur mit.