Loveparade 2010 - Einstellung nach neuneinhalb Jahren steht offenbar bevor
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Direkt unter dem ursprünglichen Beitrag habe ich heute (18.04.) ein UPDATE angebracht. Weitere Updates am 20.4. und am 24.04.
Laut Presseerklärung hat das LG Duisburg infolge der Corona-Beschränkungen den Vorschlag gemacht, das Verfahren jetzt einzustellen.
Zitat aus der Presseerklärung:
Dem Vorschlag liegt die Würdigung mehrerer unabhängiger Umstände zugrunde:
Das Verfahren kann aktuell wegen des Risikos der Verbreitung von In-fektionen durch den SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nur ein-geschränkt durchgeführt werden. Trotz aller Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass unter den notwendig zu beteiligenden Personen mehrere Angehörige von Risikogruppen sind. Schon jetzt musste die Hauptverhandlung deswegen unterbrochen werden. Eine weitere An-ordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte ist jederzeit möglich. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie ist nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann.
... könnte allein die für ein Urteil notwendige Einführung des Gutachtens des Sachverständigen Profes-sor Dr. Gerlach zahlreiche zusätzliche Sitzungstage in Anspruch neh-men. In ihre Überlegungen hat die Kammer die Ergebnisse des schriftli-chen Gutachtens bereits einbezogen. Professor Dr. Gerlach hat gegen-über dem Gericht schriftlich erklärt, dass sich durch die in der Hauptver-handlung erhobenen Beweise gegenüber seinen bisherigen Einschät-zungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.
... Die Kammer hält es zwar für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzuset-zen. Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr ge-ringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären. Das im Verfahren gründlich aufgeklärte, multikausale Ge-schehen auf der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 liegt bereits fast zehn Jahre zurück. Spätestens am 27. Juli 2020 dürfte hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung das Prozesshindernis der absolu-ten Verjährung eintreten. Auch dürfte eine etwaige Schuld der Ange-klagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering ange-sehen werden. Weiterhin muss die Kammer die lange Dauer des Ver-fahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichti-gen. Zudem war keiner der Angeklagten strafrechtlich vorbelastet. Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.
Sollten die für eine Einstellung erforderlichen Zustimmungen erteilt wer-den und sich aus den Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten keine Änderungen an der derzeitigen Auffassung des Gerichts ergeben, wür-de das Verfahren eingestellt. In diesem Fall beabsichtigt die Kammer, die von ihr gewonnenen Erkenntnisse zu den Geschehnissen um die Loveparade 2010 in einem schriftlichen Beschluss zusammenzufassen und dessen Inhalt im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhand-lung vorzutragen.
Ich zitiere auch die Pressemitteilung von zwei Nebenklagevertretern, die mich soeben erreicht hat:
Pressemitteilung zum LOVEPARADE-Prozess
Zu dem heutigen Vorschlag des Landgerichts Duisburg, den Loveparade-Prozess einstellen zu wollen, erklärt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen Folgendes:
Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten der Einstellung zustimmen werden. Eine Einstellung wird bedeuten, dass die Angeklagten, die nach Einschätzung des Gerichts wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden wären, nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Stattdessen werden die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen.
Wir bedauern, dass der Loveparade-Prozess nach nunmehr fast 10 Jahren Bearbeitung durch Polizei und Justiz ohne ein Gerichtsurteil enden wird. Außer dem Gutachten des Sachverständigen wird es keine richterlichen Feststellungen mehr geben. Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer sind maßlos enttäuscht. Dies ist ein weiterer schwarzer Tag für die Opfer und Angehörigen der Loveparade-Katastrophe.
Wir erwarten jetzt eine Abschlussdebatte des Landtags über die Konsequenzen aus dem gescheiterten Loveparade-Prozess und die Konsequenzen, die die Landesregierung aus dem Sachverständigen-Gutachten u.a. im Hinblick auf die Rolle der Polizei ziehen wird.
Gerhart R. Baum Prof. Dr. Julius Reiter
Rechtsanwalt / Bundesminister a.D. Rechtsanwalt
Leider war so etwas schon zu erwarten, da die Beschränkungen durch die Coronakrise gerade in so einem Großverfahren die Weiterführung sehr erschweren und wegen der absoluten Verjährung auch kein Spielraum für Terminverschiebungen mehr besteht. Die Enttäuschung der Nebenkläger-innen ist verständlich. Die Fehler, die die enorme Verzögerung des Prozesses zur Folge hatten, wurden aber schon früher gemacht, wie ich schon oft geschrieben habe.
Der Strafkammer ist aber dies vorzuhalten: Seit Herbst 2018 (!) ist das Gutachten des Sachverständigen bekannt. Damals schrieb ich:
Erst jetzt, nach einer ewig langen Wartezeit für die Opfer und Angehörigen der Opfer, und zu einer Zeit, in der sich viele Zeugen nicht mehr oder nur ungenau erinnern, erst jetzt nähert sich die Beweisaufnahme mittels des Sachverständigen Gerlach der Wahrheit. Das ist nicht die Schuld des Sachverständigen, denn er wurde ja erst spät eingeschaltet und er hat sogar in relativ kurzer Zeit sein klares und überzeugendes Gutachten erstellt. Aber dieses Gutachten löst eben auch ein bisschen Verzweiflung aus: Technische Laien (wie auch ich) konnten vor acht Jahren anhand von Internetrecherchen bereits erkennen, worin die Ursachen des Unglückgeschehens lagen und mussten sodann mit Erschrecken feststellen, wie ein Ermittlungsverfahren jahrelang verzögert wurde bis (fast) an die Grenze der absoluten Verjährung.
Das Gericht hat es seither versäumt, dieses wichtige Beweismittel in den Prozess einzuführen und benutzt es trotzdem (obwohl die Laienrichter keine Akteneinsicht haben) nun zum zweiten Mal als Argumentationsbasis für die Einstellung des Verfahrens. Es wurden wochen- und monatelang Augenzeugen geladen, die sich großteils wenig konkret bis gar nicht erinnerten (was man ihnen nach fast zehn Jahren kaum vorwerfen kann) und daher wenig zur Aufklärung beitrugen. Und die Argumentation, dass in einem komplexen Geschehen die "Schuld" quasi geteilt wird, so dass sie beim Einzelnen nur noch bruchstückhaft vorhanden sei, halte ich für rechtlich höchst problematisch. Aufgrund der absehbaren Einstellung des Verfahrens wird nun aber kein Revisionsgericht über diese wichtige Frage entscheiden.
Sobald weiteres bekannt wird, werde ich dies hier als Update berichten.
Update (18.04.2020):
Nun hat auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO zugestimmt (Bericht Tagesschau).
Auszüge aus dem Handout der StA zur Pressemitteilung, das an Medienvertreter ausgereicht wurde:
Aufgrund der in 183 Verhandlungstagen erhobenen zahlreichen Beweise und den Ausführungen des Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft bei vorläufiger Bewertung des Beweisergebnisses ebenso wie das Gericht davon aus, dass sich der hinreichende Tatverdacht gegen die drei Angeklagten bestätigt hat. Vorbehaltlich der Verjährungsproblematik wäre daher ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung wahrscheinlich.
Die drei Angeklagten haben durch die angeklagte Tat nach Bewertung der Staatsanwaltschaft ursprünglich nicht nur eine geringe (hypothetische) Schuld auf sich geladen. Dies folgt ebenfalls aus den im Rahmen der umfangreichen bisherigen Beweisaufnahme und den durch den Sachverständigen im Rahmen seines Gutachtens ermittelten Ursachen der Katastrophe sowie den gravierenden Folgen der Tat mit 21 Toten sowie über 650 zum Teil schwer und oftmals auch heute noch traumatisierten Verletzten.(...)
Die teils geforderte Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach in der Hauptverhandlung verspricht angesichts seiner Stellungnahme vom 6. April 2020, wonach er im Wesentlichen an dem Gesamtergebnis seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens festhält, keinen erheblichen weiteren Erkenntnisgewinn, der das Eingehen gesundheit-licher Risiken zu rechtfertigen vermag. Natürlich hätte auch die Staatsanwaltschaft gerne den Sachverständigen angehört und ergänzend befragt. Eine kritische Auseinander-setzung mit seinen Ergebnissen konnte bislang in öffentlicher Hauptverhandlung nicht erfolgen. Dies erscheint jedenfalls derzeit unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Gefährdungen nicht möglich. Die wesentlichen Erkenntnisse des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach zu den Ursachen der tragischen Ereignisse am 24. Juli 2010 werden der (Fach-) Öffentlichkeit, jedoch in anonymisierter Form, nach Abschluss des Strafverfahrens zur Verfügung stehen. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen Lehren zur Vermeidung vergleichbarer Unglücke in der Zukunft gezogen werden.
(...)
Die tragischen Ereignisse haben 21 überwiegend jungen Menschen das Leben gekostet. Mindestens 650 weitere wurden verletzt. Viele von ihnen leiden noch heute an den traumatischen Folgen des Ereignisses und kämpfen täglich damit.
Dem Unglück ist eine mehrmonatige, intensive Planungsphase voraus gegangen. Die Angeklagten verfügten dabei, wie die bisherige Beweisaufnahme belegt, über ein Problembewusstsein bezüglich mehrerer als kritisch erkannter Stellen, namentlich derSituation vor den Vereinzelungsanlagen, im Tunnel sowie der Gefahr von Rückstaus im Übergangsbereich vom Kopf der Rampe Ost auf die Eventfläche. Dennoch unterblieb letztlich die gebotene ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung der Veranstaltung obwohl die verbliebenen drei Angeklagten über größere Erfahrungen und Kenntnisse bei der Durchführung von Großveranstaltungen verfügten.
Allerdings sind auch zu Gunsten der Angeklagten zahlreiche gewichtige Faktoren zu berücksichtigen. Sie haben sich intensiv – wenn auch unzureichend – bemüht, im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung, diese sicher zu gestalten. Keiner der Angeklagten handelte gewissenlos oder aus ethisch verwerflichen Motiven. Zudem wiesen die damaligen gesetzlichen und organisatorischen Regelungen für die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen Lücken auf.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach handelte es sich um ein multikausales und im Einzelnen nur sehr schwer vorhersehbares Geschehen. Daher könne – so der Sachverständige – nicht ausgeschlossen werden, dass auch das Verhalten Dritter – und zwar nicht nur das der früheren Mitangeklagten in der Planungs- und Ausführungsphase – zu den tragischen Ereignissen beigetragen haben könnte, ohne dass hierdurch allerdings eine Unterbrechung des durch die Angeklagten in Gang gesetzten Kausalzusammenhangs erfolgte.(...)
Fazit
Fasst man die bisherigen Ausführungen zusammen, gebieten weder spezial- noch generalpräventive Erwägungen eine Fortführung der Hauptverhandlung. Eine erneute Straffälligkeit der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten ist nicht zu erwarten. Auch generalpräventive Erwägungen erfordern keine Fortsetzung der Hauptverhandlung mehr. So ist es aufgrund der tragischen Ereignisse und der nach-folgenden strafrechtlichen Aufarbeitung, wie zahlreiche Zeugen bekundet haben, bereits jetzt zu einer deutlichen Verschärfung der bei Großveranstaltungen einzuhaltenden Anforderungen und einer Intensivierung der Prüfungsdichte gekommen.
Zudem ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ein wesentliches Ziel dieses Strafprozesses, nämlich die öffentliche Aufklärung der Ursachen des Unglücks und damit die Antwort auf die nur allzu berechtigte Frage der Angehörigen und Verletzten, warum ihre Nächsten gestorben bzw. warum sie verletzt worden sind, erreicht. Hierzu wird ergänzend auch der – seitens der Kammer in ihrem Schreiben vom 7. April 2020 angekündigte – Einstellungsbeschluss mit ausführlicher Begründung beitragen können.
Aus vertraulicher Quelle ist mir bekannt geworden, dass in einem weiteren Schreiben der Staatsanwaltschaft Bezug genommen wird auf meine hier im Blog mehrfach geäußerte Kritik daran, dass der Gutachter Dr. Gerlach nicht in der Hauptverhandlung gehört wurde, obwohl sein umfangreiches schriftliches Gutachten seit 2018 vorliegt. Die StA soll ausgeführt haben, meine Kritik sei unzutreffend. Es sei vielmehr richtig, dass der Gutachter nicht gehört worden sei, denn die in seinem Gutachten als Zusatztatsachen verwendeten Umstände müssten durch Zeugenbeweis eingeführt werden. Sonst könne der Sachverständigenbeweis nicht verwertet werden. Ich kann darauf auf diesem Weg nur antworten: DASS Zusatztatsachen im Wege des Zeugenbeweises eingeführt werden müssen, ist eine prozessrechtliche Selbstverständlichkeit (vgl. zuletzt nur BGH 4 StR 528/19 - Beschluss vom 24. Oktober 2019). Dass der Zeugenbeweis aber zeitlich VOR dem Sachverständigenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden muss, dazu gibt es weder eine gesetzliche Vorschrift noch findet sich eine entsprechende BGH-Entscheidung.
Es mag üblich sein oder auch nach Vorstellung der Kammer sinnvoll, alle Zeugenbeweise vor dem Gutachter einzuführen, zwingend ist das keinesfalls. Vielmehr wäre es gerade in diesem Verfahren (wegen des Zeitdrucks schon unabhängig von der Pandemie) sinnvoll gewesen, den Gutachter früher zu hören, um dann über diejenigen Zusatztatsachen, die nach der Ansicht der Prozessbeteiligten und des Gerichts noch nicht hinreichend aufgeklärt wurden, Zeugenbeweis zu erheben. Dazu hätte umso mehr Anlass bestanden, als sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten unisono zustimmend in ihre jetzigen Erwägungen einbeziehen (also durchaus für ihre Entscheidung verwerten!), also offenbar keinen durchdringenden Zweifel an der Tatsachengrundlage des Sachverständigengutachtens haben. Außerdem steht auch nach der höchstrichterlichen Rspr. gar nicht fest, dass diese Zusatztatsachen sämtlich durch die (ursprünglichen) Zeugen in der Hauptverhandlung bestätigt werden müssen. Der auch für die Strafkammer zuständige 4. Senat des BGH (in der schon eben verlinkten Entscheidung) dazu (Hervorhebung habe ich eingefügt):
Diese letzteren vom Sachverständigen ermittelten Tatsachen (Zusatztatsachen) müssen in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden, etwa durch Vernehmung des Gutachters und (oder) der von ihm Angehörten als Zeugen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292; vom 13. Februar 1959 - 4 StR 470/58, BGHSt 13, 1; vom 26. Oktober 1962 - 4 StR 318/62, BGHSt 18, 107, 108), sofern es für das Gutachten oder aus anderen Gründen auf derartige Tatsachen ankommt. Sind die vom Sachverständigen - nicht auf Grund seiner besonderen Sachkunde - ermittelten Tatsachen offenkundig oder hat sich das Gericht anderweitig von ihrer Richtigkeit überzeugt, so kann der Sachverständige in seinem Gutachten von ihnen ausgehen.
Update (20.04.2020)
In dem hörenswerten podcast zum Loveparade-Verfahren von Lothar Evers und Doro Blume-Müller wird insbesondere kritisiert, dass das Gericht nur wenige Tage nachdem die April-Termine abgesagt wurden, den Vorschlag machte, das gesamte Verfahren einzustellen. Andere Gerichte seien zunächst davon ausgegangen, dass man im Mai wieder terminieren könnte, so wie es jetzt auch von der Landesregierung angeregt wird (dpa-Meldung vom 19.04.). Die beiden Podcaster, die den Prozess journalistisch seit vielen Jahren begleiten, deuten deshalb an, die Corona-Krise sei nur als Anlass ergriffen worden, um das Anliegen der Strafkammer, den Prozess möglichst schnell zu beenden, durchzusetzen. Auch mein Kollege Feltes (Nebenklägervertreter) hat in einem Interview mit der taz geltend gemacht, die Begründung des Gerichts sei "an den Haaren herbeigezogen und unehrlich", denn die riesige Messehalle in Düsseldorf sei "der sicherste Gerichtssaal Deutschlands", in dem zwischen den beteiligten Personen "ein Abstand von zehn Metern möglich sei".
Update (24.04.2020):
Eine gestern Abend veröffentlichte Presseerklärung von 14 Nebenklagevertretern appelliert eindringlich an das Gericht, die geplante Einstellung NICHT zu beschließen. Das Aufklärungsinteresse der Nebenkläger verlange insbesondere die Anhörung des Sachverständigen, und diese Beweisaufnahme - einschließlich einer Rückfragemöglcihkeit für die anderen Prozessbeteiligten sei auch unter dem Infektionsrisiko zu leisten, Zitat:
Wir appellieren an das Gericht, das Loveparade-Strafverfahren zum jetzigen
Zeitpunkt nicht - wie geplant - einzustellen.
Im Frühjahr 2019 hatte das Gericht den Nebenklägern erneut versprochen,
die Ursachen der Loveparade-Katastrophe 2010 umfassend aufzuklären.
Ein wesentlicher und unverzichtbarer Schritt dazu ist die Einführung
der Erkenntnisse des gerichtlich bestellten Sachverständigen
Professor Dr.-Ing. Jürgen Gerlach in die Hauptverhandlung, dessen
schriftliches Gutachten allein 3.800 Seiten beträgt. Dazu hatte das Gericht
bereits vor der Corona- Krise Verhandlungstage reserviert.
Es gibt keinen zwingenden Grund den Loveparade-Prozess vor der
Anhörung des Sachverständigen einzustellen!(...)
Der Loveparade-Prozess findet im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf
statt. Dort bestehen aufgrund der Größe des Saals bessere Bedingungen
als in jedem anderen Gerichtssaal im Land, um eine Hauptverhandlung
auch unter den verstärkten „Corona-Bedingungen“ durchzuführen.
Unter diesen hervorragenden Voraussetzungen gibt es keinen
Grund, das Verfahren jetzt überstürzt einzustellen.
Das Gericht sollte vielmehr sein Versprechen vom Frühjahr 2019 jetzt
einlösen.Das wichtigste Mittel der Aufklärung ist das als nächstes in die
Hauptverhandlung einzuführende Gutachten des Sachverständigen
Prof. Dr. Gerlach.
Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhoffen sich von diesem Gutachten
Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden,
multikausalen Geschehens, welches letztendlich zu der Katastrophe mit
21 Toten und mehr als 650 Verletzten geführt hat.
Die Nebenkläger haben viele Fragen an den Gutachter und
müssen die Möglichkeit erhalten, diese Fragen direkt an ihn in einer
öffentlichen Verhandlung zu richten.
Auf diesen Appell sollte das Gericht m.E. positiv reagieren. Der Vorschlag von Anfang des Monats, das Verfahren wegen der Einschränkungen durch die Pandemie jetzt einzustellen, ist nach den mittlerweile wieder in vielen Bereichen einschl. der Justiz "gelockerten" Distanzmaßnahmen, nicht mehr überzeugend. Selbst wenn StA und Angekl. einer Einstellung zugestimmt haben, kann das Gericht ohne Weiteres unter neuer Beurteilung der Sachlage von seinem Vorschlag abweichen. Neue Termine zur Anhörung des Gutachters könnten für die Monate Mai und Juni angesetzt werden, zumal die Messehalle in Düsseldorf sehr gute Bedingungen für Distanz bietet. Wie oben ausgeführt (im Update vom 18.04.), stellen auch weder das Gesetz noch die Rechtsprechung des BGH ein Hindernis dar, den Sachverständigen jetzt - endlich - anzuhören.
Die offenkundig gewordene Zurückhaltung des Gerichts, diese Beweisaufnahme durchzuführen, ist juristisch nicht nachvollziehbar und auch im Übrigen völlig unverständlich.
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Links zu früheren Beiträgen und Diskussionen hier im Beck-Blog und weiteren wichtigen Informationen, die im Netz verfügbar sind:
November 2019: Loveparade 2010 - doch keine Verjährung im Juli 2020 (ca. 3000 Abrufe)
Februar 2019: Loveparade 2010 - das letzte Kapitel des Verfahrens hat begonnen (ca. 8000 Abrufe)
Januar 2019: Loveparade 2010 - "The Art of the Deal" in der Hauptverhandlung? (ca. 10500 Abrufe)
Juli 2018: Loveparade 2010 in Duisburg - acht Jahre später (11 Kommentare, ca. 5100 Aufrufe)
Dezember 2017: Loveparade 2010 - die Hauptverhandlung beginnt (69 Kommentare, ca. 12800 Aufrufe)
Juli 2015: Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010 (98 Kommentare, ca. 13500 Abrufe)
Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 10600 Aufrufe)
August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)
Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 18300 Abrufe)
Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 19100 Abrufe)
Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 16500 Abrufe)
Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 34000 Abrufe)
Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 45000 Abrufe)
Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 31900 Abrufe)
September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 51200 Abrufe)
Ergänzend:
Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:
speziell: Illustrierter Zeitstrahl
Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010
Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)
Weitere Links:
Artikelsammlung zur Loveparade auf LTO
Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW
Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)
Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)
Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)
Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)
Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.
Blog des WDR zur Hauptverhandlung (Berichte über jeden Prozesstag)