Corona in Niedersachsen: Friseure müssen ab 04.05. Kundendaten sammeln und aufheben
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Beispiel wird Schule machen: Friseursalons, die in Niedersachsen vom 4. Mai an wieder öffnen wollen, müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden sammeln. Sie sollen sie dann für drei Wochen aufbewahren.
Mit der Verpflichtung will die Landesregierung es ermöglichen, etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen, wie aus der geänderten Corona-Verordnung von heute hervorgeht. Kunden, die mit der Speicherung ihrer Daten nicht einverstanden sind, sollen demnach nicht bedient werden dürfen.
Genauer heißt es abschließend im neuen § 7 Abs. 1 Satz 4: „Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
Die Corona-Maßnahme wirft eine Menge von datenschutzrechtlichen Fragen auf – spontan fällt mir ein:
- Wo und wie werden die personenbezogenen Daten sicher gespeichert und wer darf an sie ran?
- Was genau muss der Friseur dem Kunden bei der Datenaufnahme mitteilen (Art. 13, 14 DS-GVO)?
- Wie steht es um die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit der Einwilligung (Art. 7 DS-GVO)?
- Wer stellt sicher, dass die Daten dann auch nach 3 Wochen wirklich gelöscht werden?
- Was passiert rechtlich, wenn der Friseur die Daten nicht ordentlich aufhebt?
Was meinen Sie?