Wer ist für das Verfassungsrichteramt geeignet?
Gespeichert von Dr. Oliver Elzer am
In der Süddeutschen Zeitung war vor vier Tagen zu lesen, Astrid Wallrabenstein verdanke ihre Berufung ins Bundesverfassungsgericht dem Vorschlag einer Partei. Bei der Zeit-Online hieß es dann gestern, in Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Regierungsparteien gemeinsam mit einer Oppositionspartei nach einem längeren Diskussionsprozess auf ein "Personalpaket" zur Neubesetzung mehrerer Stellen beim Landesverfassungsgericht geeinigt, unter anderem auf Barbara Borchardt.
In beiden Berichten wird der Weg, dass Parteien Verfassungsrichterinnen bestimmen, nicht in Frage gestellt. Warum aber nicht?
- Ist eine Richterin oder ein Richter schon dann geeignet, wenn sie/er einer Partei nahe steht?
- Müsste die Formulierung irritieren, eine Besetzung sei nach Fachkompetenz erfolgt – so in der Süddeutschen Zeitung? Wonach denn sonst?
- Wie wäre es wohl, wenn eine Regierungspartei unserer europäsichen Partner seine Verfassungsrichterinnen handverlesen aussucht? Klatschten wir Beifall? Wären wir argwöhnisch? Was wäre anders?
Mit den Fragen soll absolut nichts gegen die fachliche Kompetenz und Eignung der neuen Verfassungsrichterinnen gesagt werden. Die Berichte über ihre Bestellungen sind nur ein Anlass für eine gewisse Nachdenklichkeit. Diese gilt dem Umgang, wie höchste Richterstellen besetzt werden. Die Frage ist: Warum geht es bei der Auswahl eigentlich nicht nur und ausschließlich um die Eignung der Bewerberinnen? Um eine Bestenauslese? Ermöglicht uns ein "Personalpaket" oder ein "Bestimmungsrecht" eine Bestenauslese? Oder kommt es darauf gar nicht an? Geht es gegebenenfalls (nur) um Proporz? Um Ausgewogenheit? Das mag ein Prüfstein sein. Reicht er?