Zitiergebot bei StVO-Novelle verletzt? - Na und?!
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Ich denke: Na und?! Anerkanntermaßen ist Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbotes allein § 25 StVG. Da kann man ja einfach doch das "eigentlich" vorgesehene Regelfahrverbot auch so (also ohne gültigen Regelfahrverbotstabestand) anordnen. Und: Früher gab es im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auch Fahrverbote, die sich im BKat nicht fanden. Gleichwohl war eine "Regelfahrverbotsähnlichkeit" in der OLG-Rechtsprechung anerkannt. Da liegt es durchaus nahe, auch in den aktuellen Konstellationen einfach die Möglichkeit anzuerkennen, (fast Regel-)Fahrverbote festsetzen zu können und dies als rechtsfehlerfrei anzusehen....