Einigungsgebühr bei Zwischenvereinbarung im Umgangsverfahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das OLG Hamburg hat sich im Beschluss vom 9.7.2020 - 7 WF 61/20 - mit der Frage befasst, ob auch eine Zwischenvereinbarung im Umgangsverfahren eine Einigungsgebühr auslöst, und diese Frage zu Recht bejaht. Im konkreten Fall hatte der Kindesvater Umgang mit den gemeinsamen Kindern beantragt. Im Anhörungstermin hatten die Kindeseltern eine Zwischenvereinbarung des Inhalts geschlossen, dass der Kindesvater (zunächst) Umgang mit den gemeinsamen Kindern in begleiteter Form wahrnehmen kann und die Kindeseltern sich mit der Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens einverstanden erklären.