BayObLG: Ganz schön hart bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter > §§ 316, 44, 69, 69a StGB
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Nur ein kurzer Hinweis auf eine Entscheidung, deren Gründe noch nicht vorliegen - jedenfalls soweit mir bekannt. Das BayObLG hatte sich mit den Promillegrenzen bei Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB) mit E-Scootern zu befassen und hat doch erwartungsgemäß konsequent entschieden. E-Scooter sollen daher nicht anders als andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. So bestätigte das BayObLG auch eine Fahrerlaubnisentziehung und sogar noch daneben ein Fahrverbot nach § 44 StGB. Ich bin auf die Begründung gespannt...zumal ich die Frage der Regelungeeignetheit nach solchen Trunkenheitsfahrten offener sehe... HIER geht es jedenfalls zur Beck-Aktuell-Meldung.