...und noch eine Urteilsanalyse bei Beck-Aktuell: LG Halle zu vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung bei E-Scooter-Trunkenheitsfahrt
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Ich meine, dass ich diese Entscheidung vor kurzer Zeit hier im Blog auch schon hatte. Jetzt gibt es noch eine Urteilsbesprechung bei Beck-Aktuell. Zusammenfassung dort von Simone Breit: Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann nach einem Beschluss des LG Halle vom 16.07.2020 aufgrund des geringeren mit einem Fahrrad vergleichbaren Gefährdungspotentials nicht ohne Weiteres von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB ausgegangen werden.