Datenstrategie der Bundesregierung: Sinnvoll oder überflüssig?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine Datenstrategie für Deutschland vorzulegen. Vorab hat sie die Eckpunkte vorgestellt.
Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die Potenziale, die in der Nutzung und der Verarbeitung von Daten liegen, in Deutschland nicht ausgeschöpft werden. Sie erkennt an, dass Daten eine „Schlüsselressource“ im digitalen Zeitalter darstellen. Es müsse aber beachtet werden, dass die Innovationspotenziale von Daten nur unter Wahrung unserer grundlegenden Werte, Rechte und Freiheiten ausgeschöpft werden sollten. Hiermit wird vor allem der Schutz personenbezogener Daten angesprochen. Die Datenstrategie der Bundesregierung umfasst damit ausdrücklich sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogen Daten.
Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, eine Datenstrategie zu erarbeiten, die einen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Datenschutz schafft. Hierzu nennt sie vier Handlungsfelder:
- Datenbereitstellung verbessern und Datenzugang sichern
- Verantwortungsvolle Datennutzung befördern und Innovationspotenziale heben
- Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren
Die Bundesregierung wollte bis Frühjahr 2020 ihre Datenstrategie vorbereiten. Hierzu erfolgte am 23. Januar eine öffentliche Expertenanhörung. Die Auswertung der Anhörung finden Sie hier.
Zwischen dem 23.02.2020 und dem 03.04.2020 konnten Interessierte sich an einer Online Konsultation beteiligen (Ergebnisse hier).
Für den 25.11.2020 plant die Bundesregierung ine öffentliche Anhörung zu ihren „Eckpunkten einer Datenstrategie der Bundesregierung“. Bislang wurden hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen bekanntgegeben.
Was halten Sie von dieser Initiative?
In Anbetracht des sehr weit ausgelegten Begriffs der „personenbezogenen Daten“ und der strengen Auslegung des Datenschutzrechts, bleibt der Bundesregierung hier nur ein sehr schmaler Raum für ihre Ideen. Aufgrund der EU-Kompetenz im Datenschutz sind ihre Möglichkeiten stark eingeschränkt, einen nationalen Sonderweg zu beschreiten. Auf europäischer Ebene verfolgt man mit der „Strategie eines digitalen Binnenmarkts“ ähnliche Ideen.