Heil will klarere Regeln für Plattformen im Internet und mehr Schutz für Crowdworker
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die Entscheidung des BAG, dass Crowdworker auf Plattformen durchaus Arbeitnehmer sein können, hat erwartungsgemäß hohe Wellen geschlagen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die Gewerkschaften haben sich für mehr Rechte dieser Beschäftigten ausgesprochen. Dort, wo in der Plattformökonomie Arbeitsverhältnisse vorliegen, sollen diese unkompliziert festgestellt werden können, hieß nach dem Urteil aus dem Bundesarbeitsministerium. Dies sollte den Betroffenen den Schutz des Arbeitsrechts ermöglichen. Als Konsequenz aus dem Urteil müssten laut Heil „klare Regelungen“ geschaffen werden. „Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen wird nicht reichen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt“, sagte der SPD-Politiker.
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das auf den Internetseiten des Ministeriums wie folgt zusammengefasst wird:
Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen, so wie wir das derzeit in den USA beobachten. Digitalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden. Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen, wird nicht reichen. Hier sind wir als Gesetzgeber gefragt. Daher machen wir heute sehr konkrete Vorschläge, wie Schutzrechte gestärkt und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden können. Das heißt für mich auch, dass wir die gute Tradition der Sozialpartnerschaft auch in der digitalen Wirtschaft stärken. Denn sie ist zentraler Baustein unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir können nicht hinnehmen, dass Plattformen hier einseitig die Bedingungen vorgeben.
Das BMAS will:
- solo-selbstständige Plattformtätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und die Plattformen an der Beitragszahlung beteiligen;
- prüfen, wie die Absicherung in der Unfallversicherung verbessert werden kann;
- für solo-selbstständige Plattformtätige die Möglichkeit eröffnen, sich zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln;
- eine Beweisverlagerung bei Prozessen zur Klärung des Arbeitnehmerstatus einführen und so die Hemmschwelle für Plattformtätige senken, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen;
- es Plattformtätigen ermöglichen, ihre Bewertungen zu einer anderen Plattform mitnehmen zu können, und damit die Abhängigkeit von einzelnen Plattformen einschränken;
- bestimmte Vertragspraktiken von Plattformen unterbinden, indem zum Beispiel Mindestkündigungsfristen festgeschrieben werden;
- gemeinsam mit dem BMJV dafür sorgen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einseitig zu Lasten der Plattformtätigen gehen, einfacher und unkomplizierter gerichtlich überprüft werden können;
- Transparenz- und Meldepflichten für alle Plattformbetreiber etablieren, um die Datenlage zur Plattformökonomie zu verbessern.
Das Eckpunktepapier ist vollständig abrufbar auf den Internetseiten des Ministeriums. Ob konkrete Schritte zur Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode geplant, ist nicht bekannt.