Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 tritt in Kraft
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2020 wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 veröffentlicht. Einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10% und im Bereich sozialrechtlicher Mandate um zusätzliche 10 % zum 01.01.2021 steht daher nichts mehr im Wege. Gleichzeitig enthält das Kostenrechtsänderungsgesetz eine ganze Reihe struktureller Verbesserungen im Bereich der Anwaltsvergütung, die es umzusetzen gilt.