Impfpflicht für Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen kraft arbeitgeberseitiger Weisung?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat bekanntlich zu bedenken gegeben, ob nicht eine gesetzliche Impfpflicht für das Pflegepersonal eingeführt werden sollte. Diese Äußerung ist vor dem Hintergrund der offenbar nicht sehr ausgeprägten Neigung des Pflegepersonals zu sehen, sich baldmöglichst gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Vorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert, wobei sich die Mehrheit – insbesondere auch der Gesundheitsminister Spahn – gegen eine auch nur bereichsbeschränkte Impfpflicht ausspricht.
Wie wäre es aber, wenn der Betreiber eines Alten- und Pflegeheims von sich aus verfügen würde, dass künftig nur noch Pflegepersonal eingesetzt werde, das von der angebotenen Impfmöglichkeit Gebrauch gemacht hat. Ferner würde der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Pfleger/innen, die keinen Impfnachweis erbringen, nicht weiter beschäftigt würden, also zunächst (ohne?) Vergütung freigestellt würden. In der weiteren Konsequenz – so die Verlautbarung unseres fiktiven Arbeitgebers – müssten diese Arbeitnehmer dann mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen (Abmahnung? Kündigung, hier könnte man auch an eine personenbedingte Kündigung denken?).
Ich möchte das hier einmal zur Diskussion stellen. M.E. dürfte diese Vorgehensweise dem Grunde nach nicht zu beanstanden sein. Schnelltests und Maskentragen allein bringen nicht die notwendige Sicherheit. Der Arbeitgeber als Heimbetreiber ist seinerseits den Heimbewohnern gegenüber für deren Gesundheit verantwortlich; hier drohen übrigens auch erhebliche Haftungsrisiken. Die Schutzpflicht gegenüber den Heimbewohnern verlangt effektive Schutzmaßnahmen. Auch unter Berücksichtigung der Grundrechte des Pflegepersonals (körperliche Unversehrtheit) erschiene mir eine solche Anordnung nicht unbillig (§ 106 GewO). M.E. ist für eine solche Vorgehensweise auch keine gesetzliche Grundlage erforderlich, so dass diese Frage unabhängig von dem Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten beurteilt werden könnte. Zwar sehe ich, dass die Impfung eine andere grundrechtliche Eingriffsintensität aufweist als die – wohl unstreitig - zulässige Anordnung gegenüber dem Pflegepersonal, eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen. Gleichwohl würde ich hier dem Schutz der gefährdeten Heimbewohner in der Abwägung den Vorrang geben.
Ich habe jetzt kurz meine Meinung dargelegt. Wie sehen Sie das?