FüPoG II: Bundesrat fordert Ausweitung der Vorgaben für den Frauenanteil in Führungspositionen und unterstützt #Stayonboard
Gespeichert von Dr. Cornelius Wilk am
In seiner Stellungnahme vom 5. März 2021 (BR-Drs. 49/21) fordert der Bundesrat u. a. eine Verschärfung und Ausweitung der im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen Beteiligungs- und Quotenregeln für die Teilhabe von Frauen in Führungspositionen (zum Regierungsentwurf des FüPoG II mein Beitrag vom 11. Januar 2021). Zudem unterstützt der Bundesrat die #Stayonboard-Initiative.
Feste Vorstandsquote und erweiterte Aufsichtsratsquote
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob das im FüPoG II-Entwurf vorgesehene Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände von Gesellschaften, die (i) börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind und (ii) über mehr als drei Vorstandsmitglieder verfügen (§ 76 Abs. 3a AktG-E, § 16 S. 2 SEAG-E), durch eine feste Quote ersetzt werden kann. Vorbild solle die für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Gesellschaften geltende Aufsichtsratsquote sein (§ 96 Abs. 2 AktG). Geprüft werden solle ferner, inwieweit der Geltungsbereich der Aufsichtsratsquote ausgeweitet werden könne.
Öffnungsklausel für landesgesetzliche Quoten
Den Ländern solle ermöglicht werden, zu den geplanten besonderen Quoten- und Beteiligungsregeln für Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Bundes (§ 393a AktG-E, § 52a SEAG-E, § 77a GmbHG-E) eigene Quoten- und Beteiligungsvorgaben für Gesellschaften im Mehrheitsbesitz eines Landes zu schaffen. AktG, SEAG und GmbHG sollten hierfür Öffnungsklauseln zugunsten der Landesgesetzgeber erhalten.
Schärfere Regulierung der „Zielgröße Null“
Soweit es Unternehmen selbst überlassen bleibe, sich Zielgrößen für den Frauenanteil in Leitungspositionen zu setzen und hierbei die „Zielgröße Null“ gewählt werde, sollten eine dezidiertere Begründungspflicht sowie strengere Sanktionen für unsubstantiierte Begründungen vorgesehen werden.
Mandatspause für Vorstandsmitglieder
Schließlich befürwortet der Bundesrat Regelungen, die ein zeitweises Ruhen des Vorstandsmandats zulassen. Er nimmt damit den Plan der Regierungskoalition vorweg, das FüPoG II im parlamentarischen Verfahren um entsprechende Vorschriften zu ergänzen. Treibende Kraft hinter den Plänen ist die bislang außerparlamentarische Initiative #Stayonboard (siehe mein Beitrag vom 10. Dezember 2020).
Nächste Schritte
Nach einer kontrovers verlaufenen öffentlichen Anhörung im federführenden Familienausschuss des Bundestags am 1. März 2021 ist die zweite und dritte Lesung des FüPoG II im Bundestag für Ende März geplant. Im Mai soll dann der Bundesrat zum zweiten Mal beraten.