Tesla und das Arbeitsrecht
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der US-amerikanische Autohersteller Tesla baut derzeit bekanntlich in Grünheide (Brandenburg) eine Großfabrik. Schon im Sommer soll die Produktion von etwa 100.000 Autos jährlich im Dreischichtbetrieb an 24 Stunden pro Tag beginnen. Mindestens 10.000 Arbeitnehmer werden dort bald ihre Arbeit aufnehmen. Tesla wird dann auch erste Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsrecht machen. In den USA hat sich Tesla durch einen eher ruppigen Umgang mit den Gewerkschaften hervorgetan. Nunmehr ist der Elektroautobauer Tesla wegen eines Anti-Gewerkschafts-Tweets seines Chefs Elon Musk und anderen arbeitsrechtlichen Verstößen in den USA zur Rechenschaft gezogen worden. Die Arbeitnehmerschutzbehörde National Labor Relations Board NLRB stufte in einem am Donnerstag (25.3.) veröffentlichten Urteil unter anderem die Entlassung eines Mitarbeiters als illegal ein, der sich für die Gründung einer Gewerkschaft eingesetzt hatte. Tesla müsse den Mann für jegliche Einkommensverluste entschädigen und anbieten, ihn wieder einzustellen. Zudem ordnete die Behörde an, dass Musk einen Tweet aus dem Jahr 2018 löscht. Darin drohte der Tesla-Chef Mitarbeitern laut NLRB unter anderem widerrechtlich damit, dass sie Aktienoptionen verlieren, wenn sie sich gewerkschaftlich vertreten lassen. Von Tesla und Musk gab es zunächst keine Stellungnahmen. Der Konzern hat Fehlverhalten bisher abgestritten.
Ärger mit Vertretern von Arbeitnehmern droht Musk auch in Deutschland. Noch bevor im brandenburgischen Grünheide das erste Auto gefertigt wurde, hat der Tesla-Chef schon seine Abneigung gegen Tarifverträge zum Ausdruck gebracht. Die IG Metall als größte Arbeitnehmervertretung hat angekündigt, dies nicht einfach hinzunehmen.