beck-community
Artikel gedruckt aus (https://community.beck.de)

Startseite > Rechtskraft eines Urteils im Kündigungsschutzprozess

Rechtskraft eines Urteils im Kündigungsschutzprozess

Bild von Christian.Rolfs Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am Mi, 2021-04-07 06:00

Kategorie: 
Bürgerliches Recht
Arbeitsrecht

Die Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils im Kündigungsschutzprozess schließt die Möglichkeit aus, den Arbeitsvertrag durch die Anfechtung der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung wieder zu beseitigen.

Das hat das BAG zutreffend entschieden. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage ist nach § 4 Satz 1 KSchG, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung nicht aufgelöst worden ist. Hat diese Klage Erfolg, ist zugleich festgestellt, dass bei Zugang der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (st. Rspr., etwa BAG 20.3.2014 - 2 AZR 1071/12, NZA 2014, 1131). Das schließt eine Anfechtung, die nach § 142 Abs. 1 BGB die auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung grundsätzlich rückwirkend beseitigt, aus.

BAG, Urt. vom 18.2.2021 - 6 AZR 92/19, NZA 2021, 446


Beitrag gedruckt aus der beck-community: https://community.beck.de/2021/04/07/rechtskraft-eines-urteils-im-kuendigungsschutzprozess