Präzision? Präzision!
Gespeichert von Dr. Oliver Elzer am
Überall ist von Eigentumswohnungen zu lesen. Ein Beispiel. Bei BGH, Urteil v. 22.4.2021 - III ZR 164/19 heißt es Rn. 2 wie folgt:
"Die Beklagte beurkundete am 12. März 2008 ein vom Kläger und seiner Ehefrau gegenüber der Verkäuferin, der R. GmbH & Co. KG, abgegebenes Vertragsangebot zum Kauf einer vermieteten, 55 qm großen Eigentumswohnung in C. zum Preis von 87.500 €."
Ist der Begriff falsch? Nein, ist er nicht. Wenn man das Sondereigentum meint. Denn das Sondereigentum ist echtes Eigentum. Man kann das Sondereigentum umgangssprachlich "Eigentumswohnung" nennen. Kann man aber eine "Eigentumswohnung" kaufen? Nein, das geht nicht, siehe § 6 WEG. Man kann nur Wohnungseigentum kaufen. Und so sollte es im Tatbestand eines Urteils oder in Schriftsätzen stehen. Denn diese stammen nicht von Laien. Hier sollte man präzise formulieren. Ansonsten kommt man leicht in eine Denkfalle. Denn wer Wohnungseigentum kauft, kauft fast nur gemeinschaftliches Eigentum. Das Sondereigentum ist fast nur Luft, ist es kein Stellplatz (dann haben wir ein Teileigentum vor uns) oder Annexeigentum.