3G-Regel am Arbeitsplatz kommt
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Morgen (18.11.2021) soll im Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien verabschiedet werden. Was genau darin geregelt wird - darüber werden nun weitere Details bekannt. Nach Medienberichten haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass Arbeitgeber die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz täglich kontrollieren sollen.
Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten, wenn Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen. Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen "täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren", heißt es in dem Entwurf. Auch die Pläne für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht werden konkreter. Sie entsprechen in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit "Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.