In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren keine Verfahrenskostenhilfe für den Verfahrenspfleger im Rechtsbeschwerdeverfahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der BGH hat sich im Beschluss vom 20.10.2021 - XII ZB 371/21 mit der Frage befasst, ob in einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren dem Verfahrenspfleger Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren bewilligt werden kann. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass dem Verfahrenspfleger Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann, da ihm auch keine Kosten auferlegt werden können, sondern der Verfahrenspfleger könne für das Rechtsbeschwerdeverfahren einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen, wobei er aber dessen Gebühren und Auslagen letztlich nicht selbst tragen müsse, sondern die Staatskasse, und zwar unabhängig davon, ob die Rechtsbeschwerde Erfolg hat.