Telekommunikation: G-10 Mitwirkungsverordnung gescheitert
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Am vergangenen Freitag ist die kontrovers diskutierte G-10 Mitwirkungsverordnung des Bundesinnenministeriums in der Plenarsitzung des Bundesrats gescheitert.
Die deutschen TK Anbieter hatten insbes. die durch die Umsetzung verursachten zusätzlichen Kosten kritisiert, die sie alleine tragen müßten: z.B. Personalaufwand, Energiekosten, das Vorhalten entsprechender räumlicher Kapazitäten bzw. ein besonders gesicherter Bereich, in dem das System der berechtigten Stelle installiert wird (Rack, Platz im Knoten) und ggf. Zusatzpersonal, um den Zugang zum System zu ermöglichen.Die Installation von Überwachungssoftware auf TK-Endeinrichtungen sei zumindest im Bereich der Festnetztelefonie unverhältnismäßig bzw. teilweise schlichtweg nicht möglich.
Kurz zum Hintergrund:
Grundlage für den Verordnungsentwurf ist das Artikel 10-Gesetz, das die Voraussetzungen, Verfahren und Kontrolle von Eingriffen in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses regelt. Es sieht seit diesem Jahr (vgl. BR-Drs. 512/21 (B)) Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsunternehmen bei der Quellen-TKÜ vor. Zur deren Durchführung muss eine spezielle Software auf das Endgerät der überwachten Person geladen werden. Damit dies unbemerkt erfolgen kann, bedarf es der Mitwirkung der Unternehmen, über deren Anlagen der Verkehr transportiert wird. Die Verordnung sollte aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung in § 2 des Artikel 10 Gesetzes nun die Einzelheiten zur technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Mitwirkungspflichten regeln und so der überwachenden Stelle das Anschalten ihrer technischen Mittel für die Einbringung der Quellen-TKÜ-Software an einer geeigneten Stelle (Anschaltepunkt) in den Telekommunikationsanlagen der verpflichteten Unternehmen ermöglichen.
Was meinen Sie, wie geht es weiter?