DSK-Gutachten von Stephen Vladeck zur Rechtslage in den USA
Gespeichert von Barbara Schmitz am
Die DSK hat heute auf ihrer Webseite ein Gutachten von Prof. Vladeck mit Antworten auf Fragen zum aktuellen Stand des US-Überwachungsrechts veröffentlicht.
Das Gutachten steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Die von der DSK zusammengefassten „wesentlichen Befunde“ sind angesichts des 22seitige Gutachtens eher dürftig ausgefallen. Dabei gibt es durchaus interessante Aussagen, zur Anwendbarkeit von FISA 702.
Insgesamt kommt Vladeck oft zu der Aussage, dass die Antwort auf die gestellte Frage „kompliziert“ ist.
Interessant neben anderen Ausführungen ist folgende:
Frage 8:Gilt FISA 702 für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste außerhalb der USA (d.h. ohne Hauptsitz in den USA), z.B. (i) wenn sie überhaupt in den USA tätig sind und/oder (ii) wenn sie eine Tochtergesellschaft in den USA haben, sei es eine abhängige Tochtergesellschaft oder eine nach US-Recht gegründete juristische Person?
Antwort Vladeck:Auf den ersten Blick geht es nach dem Wortlaut und dem allgemeinen Verständnis von Abschnitt 702 nicht um die Frage, wo sich der Anbieter befindet, sondern darum, wo sich die Daten befinden. Das liegt wiederum daran, dass Abschnitt 702 in Fällen, in denen Daten von Nicht-US-Personen von Nicht-US-Unternehmen außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten gespeichert werden, überhaupt nicht anwendbar ist (….).
Und weiter: Und soweit die Daten auf Nicht-US-Servern ruhen oder über eine Nicht-US-Infrastruktur übertragen werden, über die kein US-Unternehmen Kontrolle hat, scheint Abschnitt 702 weniger eindeutig zu sein, je nachdem, ob ein USUnternehmen
Kontrolle ausüben könnte.
Auch die anderen Antworten geben einen guten Überblick über die Situation und führen zwangsläufig zu der Frage, ob und welche Auswirkungen dieses Gutachten auf die weitere Bewertung des Datentransfers in die USA hat. Vor allem auch mit Blick auf Klausel 14 b) und Fußnote 12 der neuen SCC.
Wie sehen Sie das?