Arzthaftungsprozess: Reichweite einer Abgeltungsklausel
Gespeichert von Dr. Oliver Elzer am
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Wenn der Rechtsanwalt in einem Prozessvergleich eine Abgeltungsklausel nicht ausreichend klar formuliert, verletzt er seine Pflichten. In einem Vergleich, den der BGH betrachten musste (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 223/20) hieß es insoweit wie folgt:
Alle Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem streitbefangenen Behandlungsverhältnis, soweit sie nicht auf Dritte übergegangen sind, sind abgegolten und erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder zukünftig, materiell oder immateriell.
Diese Formulierung war - unklar! Die Gründe hierfür sollte jeder Rechtsanwalt kennen, jedenfalls in einem Arzthaftungsprozess.