Die deutsche Übersetzung des Gutachtens von Herrn Stephen Vladeck
Gespeichert von Peter Winslow am
Am 25. Januar 2022 veröffentlichte die DSK das englische Gutachten von Herrn Stephen Vladeck mit dem Titel »Expert Opinion on the Current State of U.S. Surveillance Law and Authorities« (nachfolgend: das »Gutachten«) – h/t Frau Barbara Schmitz. Auch veröffentlichte die DSK eine deutsche Übersetzung des Gutachtens (nachfolgend: die »Übersetzung«). Im Folgenden möchte ich eine Auswahl tückischer Probleme in aller Kürze kommentieren – eine Auswahl, die sich lediglich auf Seite 1 der Übersetzung befindet. Sinn und Zweck dieser Kommentare besteht darin, der Leserschaft der beck-community Einblick in die Denkprozesse eines Übersetzers bei Betrachtung einer Übersetzung zu gewähren. Somit dienen diese Kommentare als Verständigungsversuch zwischen Anwält:innen und Übersetzer:innen.
In diesem Sinne kurz und flüchtig vorweg: Grundsätzlich ist jede Übersetzung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Neben diesen Kriterien prüft man Übersetzungen auch auf grammatikalische Fehlern und auf Formfehlern.
Als ich heute Morgen das Gutachten und die Übersetzung aufrief, sind mir unter anderem folgende Fehlern und Unstimmigkeiten lediglich auf Seite 1 der Übersetzung ins Auge gesprungen.
– eine (1) Auslassung,
– ein (1) grammatikalischer Fehler
– drei (3) Unrichtigkeiten und
– vier (4) Formfehlern
Da dieser Beitrag dem Einblick in Denkprozesse dient und somit als eine Art Veranschaulichung verstanden werden könnte, beschränken sich die nachstehenden Ausführungen allein auf die oben angeführten Fehlern und Unstimmigkeiten; ich möchte nicht über die Ursachen dieser spekulieren.
Im Einzelnen:
1 Eine Auslassung
Am Ende des ersten Absatzes des Gutachtens steht der Satz, »See Vladeck Schrems Report ¶¶ 1–5«, der wie folgt übersetzt wird: »[…], siehe Vladeck Schrems Report« [sic]. Abgesehen von dem Umstand, dass kein ersichtlicher Grund zur Zusammenführung zweier Sätze vorliegt, wird die Angabe »¶¶ 1–5« ausgelassen. Die zwei ¶, oder Absatzzeichen, hätten ohne Weiteres ins Deutsche übersetzt werden können. In den USA wird das Absatzzeichen häufig anstelle einer Angabe verwendet, die so viel wie »Randnummer« bedeutet. Dass Herr Vladeck etwas wie Randnummern meint, wird durch eine Durchsicht des Vladeck Schrems Report bestätigt. Also wäre die Angabe »¶¶ 1–5« etwa mit »Randnr. 1–5« zu übersetzen. Somit ist die Übersetzung nicht vollständig.
2 Ein grammatikalischer Fehler
In der ersten Zeile der ersten Antwort von Herrn Vladeck steht eine Klammerbemerkung: »(the centerpiece of the FISA Amendments Act of 2008)«. Diese Bemerkung wird mit »(das Kernstück des FISA Amendments Act von 2008)« übersetzt. Auf den ersten Blick scheint dies richtig. Aber der bestimmte Artikel »das« wäre nach der in der Übersetzung enthaltenen Fassung des ganzen Satzes mit »dem« zu übersetzen. Diese Fassung lautet in pertinent part: »Auf den Anwendungsbereich von Abschnitt 702 des FISA (das Kernstück des FISA Amendments Act von 2008) […]«. Ob diese Übersetzung dieses Satzes eine richtige ist, sei zunächst dahin gestellt. Klar ist, dass nicht der Anwendungsbereich, sondern der »Abschnitt 702« das Kernstück sei (vergleiche Ziffer 3.2 unten). Entsprechend wäre der bestimmte Artikel »the« nicht mit »das«, sondern mit »dem« zu übersetzen.
3 Drei Unrichtigkeiten
3.1 Uneinheitliche Übersetzung des Begriffs »authorities«
Der im Titel des Gutachtens enthaltene Begriff »authorities« wird auf dem DSK-Deckblatt der Übersetzung mit »Überwachungsbefugnisse« übersetzt. Auf Seite 1 der Übersetzung kommt dieser Begriff auch zweimal vor; er wird aber nicht mit »Überwachungsbefugnisse« übersetzt, sondern einmal mit »Überwachungsbehörden« und einmal mit »US-Behörden«. Lesende der Übersetzung alleine können unmöglich wissen, dass »Überwachungsbefugnisse«, »Überwachungsbehörden« und »US-Behörden« jeweils eine Übersetzung desselben Begriffes ist, nämlich »authorities«, der auch dieselbe Bedeutung bei jedem der hier angeführten Vorkommnisse hat. Somit verstößt die Übersetzung gegen einen der wichtigsten Leitsätze der Übersetzungsbranche: Soweit kein wichtiger Grund zur Abweichung vorliegt, sollen Begriffe grundsätzlich einheitlich übersetzt werden.
3.2 Unzutreffende Übersetzung des Paragraphenzeichens
Das Paragraphenzeichen, §, wird unerklärlicherweise mit »Abschnitt« übersetzt. Zweifelsohne bedeutet dieses Zeichen »section« im Englischen, aber im Deutschen bedeutet dieses Zeichen »Paragraph«. Außerdem müsste dieses Zeichen nicht in Worte übersetzt werden, man hätte das Zeichen ohne Weiteres stehen lassen können. Die Übersetzung wäre in diesem Fall auch einfacher zu lesen – also nicht »Abschnitt 702«, sondern »§ 702«.
3.3 Unzutreffende Übersetzung der Redewendung »To make a long story short«
In der zweiten Zeile der ersten Antwort von Herrn Vladeck findet sich die obige Redewendung, die in der Übersetzung unzutreffend mit »Um es kurz zu machen« übersetzt wird. Zutreffend wäre die deutsche Redewendung »lange Rede, kurzer Sinn«. Das ist nämlich die Entsprechung der englischen Redewendung. Somit ist die Übersetzung nicht richtig.
4 Vier Formfehler
4.1 Kopfzeile
Die Kopfzeile auf Seite 1 ist unnötig und stört den Lesefluss. Das hätte man bspw. in MS-Word entfernen können, indem man »Erste Seite anders« in den Kopfzeile-Einstellungen ankreuzt.
4.2 Briefkopf und Logo
Bereits 2018 veröffentlichte ich einen Beitrag hier in der beck-community zum Thema Briefköpfe und Logos bei Übersetzungen. Lange Rede, kurzer Sinn: Man darf den Briefkopf eines anderen nicht in einer Übersetzung verwenden, soweit keine Nutzungserlaubnis/kein Nutzungsrecht vorliegt. Man darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Verfasserin oder der Verfasser des Ausgangstexts auch die Übersetzerin oder der Übersetzer des Zieltexts ist, dass die Verfasserin oder der Verfasser des Ausgangstexts auch für die Übersetzung zuständig ist. Das ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall – wahrscheinlich auch hier nicht.
Im vorliegenden Fall wird dieser Umstand dadurch erschwert, dass der Briefkopf nur unvollständig wiedergegeben wird und das in der Übersetzung wiedergegebene Logo eine völlig andere Farbe aufweist als das im Gutachten enthaltene Logo. Wenn man Teil einer Corporate Identity verwenden möchte, so darf man die Farbe nicht ändern. Einfach und gut wäre die Handhabung, die im verlinkten Beitrag ausgeführt wird.
4.3 Ausgelassene Unterstreichung Re
In der Betreffzeile des Gutachtens wird die Abkürzung »Re« unterstrichen, in der Übersetzung nicht unterstrichen – ja, »Re« steht auch in der Übersetzung. Unabhängig davon, ob die Unterstreichung richtig oder falsch ist (sie ist typografisch schwierig, ja falsch, in beiden Sprachen), sollte man den Ausgangstext auch in diesem Punkt widerspiegeln. Eine Kleinigkeit, sicher, aber widergespiegelt ist widergespiegelt, gleichsam der Vollständigkeit halber.
4.4 Möglicher OCR-Fehler
In der Betreffzeile scheint ein OCR-Fehler vorzuliegen. Beim Wort »Memo« überlappt der Kleinbuchstabe »o« den Kleinbuchstaben »m«. Dies stört die Zeilenbildung und ist mit einiger Wahrscheinlichkeit auf einen OCR-Vorgang zurückzuführen, der vor Importieren in ein sogenanntes CAT-Tool erfolgte. Dies hätte mit geringem Aufwand behoben werden können.
5 Fazit
Die obigen Ausführungen zur Übersetzung stellen lediglich eine Auswahl der Probleme dar, die die Übersetzung aufweist. Im Klartext: Es gibt weitere Probleme mit der Übersetzung. Aber aus den Ausführungen geht klar hervor, wie Übersetzer:innen eine Übersetzung im Rahmen einer ersten Prüfung betrachten und welche Aspekte für sie wichtig sind. Im vorliegenden Fall ist die Übersetzung weder richtig noch vollständig und leidet unter weiteren Formfehlern, die den Lesefluss stören und unästhetisch wirken.