Lesetipp: Hecker zur jüngsten BGH-"Steinewerfer"-Entscheidung
Gespeichert von Carsten Krumm am
Kategorie:
Steine werden auf ein fahrendes Auto geworfen: Ein Außeneingriff in den fließenden Verkehr - eigentlich würde das jeder Verkehrsrechtler als § 315b StGB qualifizieren. Der 4. Strafsenat des BGH hat jüngst hierzu aber differenzierter entschieden. Ich hatte die Entscheidung kurz für die NJW besprochen. Nun findet sich eine eingehende Entscheidungsbesprechung von Hecker in der HRRS (HRRS 2022, 147). Sollte man unbedingt einmal reinschauen - HIER.