Stundensatz muss in Zeithonorarabrechnung angegeben werden
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Düsseldorf hat sich im Urteil vom 8.12.2022 – 24 U 38/21 mit verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung befasst. Dabei stellte es sich unter anderem auf den Standpunkt, dass gemäß § 10 II 1 analog RVG ein vereinbartes Zeithonorar mangels Angabe der jeweils angesetzten Stundensätze in der Rechnung – differenzierend nach Tätigkeiten von Partnern einerseits und angestellten Rechtsanwälten andererseits – nicht fällig ist. Bereits früher hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass auch ein vereinbartes Zeithonorar der Rechtsanwalt nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Rechnung einfordern kann (Beschluss vom 6.10.2011 – I-24 U 47/11).