Grundsätzliche Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Düsseldorf hat im Hinweisbeschluss vom 1.12.2022 - I-24 U 109/21 zutreffend sich auf den Standpunkt gestellt, dass wegen der grundsätzlichen Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung den Anwalt im Rahmen eines Honorarprozesses regelmäßig nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er bei Annahme des Auftrages des Mandanten über die Frage der Honorierung gesprochen hat. Eine Anfechtung des Anwaltsvertrages mit der Begründung, dass der Auftraggeber irrig von der Unentgeltlichkeit ausgegangen sei, scheide aus, behauptet der Auftraggeber, es sei etwas vom RVG zu seinen Gunsten Abweichendes oder gar Unentgeltliches vereinbart worden, habe er sein Vorbringen darzulegen/zu beweisen.