Terminsgebühr für richterliche Telefongespräche mit beiden Verfahrensbeteiligten
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Zutreffend hat sich das LSG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 13.2.2023 – L 5 SF 30/22 B E auf den Standpunkt gestellt, dass eine Besprechungsterminsgebühr auch dann entsteht, wenn der Richter zur Vorbereitung eines gerichtlichen Vergleichs Telefonate mit beiden Verfahrensbeteiligten führt. Es könne nach Sinn und Zweck der Regelung angesichts der vielfältigen Möglichkeiten der unmittelbaren oder mittelbaren, der analogen und digitalen Kommunikation in der heutigen Lebenswirklichkeit für die Terminsgebühr keine Rolle spielen, ob die Gesprächsführung zwischen den Parteien gleichzeitig im selben (gegebenenfalls virtuellen) Raum stattfinde oder die Gesprächsinhalte den Beteiligten wechselseitig durch das Gericht ver- oder übermittelt würden.