Wann wird die E-Bilanz zum Muss?
Gespeichert von Ernst Maier-Siegert am
Am 4.7.2011 hat das Bundesfinanzministerium ein Entwurfsschreiben zur öffentlichen Diskussion vorgelegt (siehe hier). Folgende darin festgehaltene Nichtbeanstandungsregelung für 2012 sorgt mittlerweile für Diskussionsstoff (Rn. 27):
„Im Erstjahr [Kalenderjahr 2012 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2012/2013, Anm. d. Red] wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht gemäß § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind in diesen Fällen in Papierform abzugeben.“
- Ein Großteil der Fachwelt geht davon aus, mit dieser Regelung werde die Anwendung der E-Bilanz faktisch um ein Jahr verschoben (siehe hier).
- Es gibt jedoch auch anderslautende Interpretationen: Der Anwendungsbereich dieser Nichtbeanstandungsregelung reduziere sich insbesondere auf Eröffnungsbilanzen aus 2012 und die Abschlüsse von Rumpfwirtschaftsjahren in 2012 (Prof. Norbert Herzig). Begründet wird dies unter Bezugnahme auf die ähnlich lautende Rn. 25 im vormaligen Entwurf eines BMF-Schreibens vom 31.8.2010 (IV C 6 – S 2133-b/10/10001 – hier); zulässig sei (nach dem Verständnis des Finanzministeriums) die Übermittlung der Bilanz und GuV in Papierform nur dann, "... wenn die Berichtspflicht für das Jahr 2011 im Jahr 2011 erfüllt werde". Analog würde das bei der aktuellen Nichtbeanstandungsregelung heißen, "... wenn die Berichtspflicht für das Erstjahr im Erstjahr erfüllt werde" (Handelsblatt Steuerboard vom 8.7.2011).
Was nun auch immer gemeint ist – für die Bilanzierungspraxis gilt es zu beachten: Es handelt sich nach wie vor um den Entwurf (!) eines BMF-Schreibens. Das heißt: Vieles oder einiges zur E-Bilanz kann sich noch ändern. Rechnungswesenverantwortliche sollten daher hinsichtlich der weiteren Entwicklungen die Augen offen halten – für ein „Vertagen“ des Projekts „E-Bilanz“ ist es noch zu früh.
Übrigens: Über die E-Bilanz wurde in diesem BC-Forum schon facettenreich diskutiert - siehe hier!