Berücksichtigung von Länderrisiken bei Wertberichtigung auf Forderungen
Gespeichert von Schmid am
Die Meldung von Christian Thurow über Länderrisiken im Jahresabschluss 2011: Wertberichtigung auf Ihrer Homepage finde ich sehr interessant. Dort wird nur von der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesprochen, aber keine Unterscheidung in Einzel- und Pauschalwewrtberichtigungen getroffen. Die Übersicht des Bundeszentralamt lautet aber "Übersicht zu den EWB-Risiken".
Sind also hier nur Einzelwertberichtigungen (=EWB) betroffen?
Laut meinem NWB Bilanzkommentar dürfen jedoch auch Länderrisiken bei Transaktionsbeschränkungen durch Devisenbewirtschaftung und/oder wegen mangelnder Bonität eines Landes berücksichtigt werden. Eine Klarstellung wäre mir wichtig.
Danke!