Visualisierung der Theorie des Multisensorischen Rechts
Gespeichert von Prof. Dr. Lachmayer am
Entsprechend der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens kann zwischen dem Sein (als dem faktischen Substrat) und dem rechtlichen Sinn (geltende rechtliche Bedeutungen, dem Sollen) unterschieden werden.
Auf der Metaebene der Rechtstheorie lässt sich ebenfalls diese Zweiteilung zwischen Zeichenträgern (wozu auch die Visualisierung als Darstellungsmethode gehört) und wissenschaftlichen Sprechakten treffen.
Klaus F. Röhl hat den Unterschied zwischen den Bildern im Recht und den Bildern vom Recht hervorgehoben.
Die von Colette R. Brunschwig betonte Sicht des Multisensorischen Rechts macht die Seinsbasis des Rechts verstärkt zum Thema.
Wahrscheinlich ändert sich dadurch auch das Verständnis der Sinn-Struktur des Rechts. So ist beim Gewohnheitsrecht nicht mehr eine textuelle Satzstruktur wichtig sondern das Parallelverhalten.
Es wäre methodisch sehr interessant, wenn auch die Metaebene der Rechtstheorie multisensorisch interpretiert werden würde, zB als virtueller Raum der Spatialisierung des Wissens.
Anhang | Größe |
---|---|
Visualisierung der Theorie des Multisensorischen Rechts.ppt | 269.5 KB |