Veröffentlicht am 13.10.2008 von Dr. Ulrike UngerBild von UlrikeUnger

Aufsichtsratsmitglieder müssen die erhaltenen Geschäftsunterlagen nach Beendigung ihrer Amtszeit an die Gesellschaft herausgeben. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Fotokopien und Dublikate. ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
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