Veröffentlicht am 18.05.2008 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Veräußert der Vermieter seine Immobilie, tritt der Erwerber gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein, sobald er in das Grundbuch eingetragen ist. Wegen des mit § 566a BGB verbundenen ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
EnthaftungErwerberVermieterwechselMiet- und WEG-Recht
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