Veröffentlicht am 28.02.2008 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage benachteiligt den Arbeitnehmer i.S. von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und ist daher in arbeitgeberseitig vorformulierten Erklärungen ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ArbeitsrechtKündigungAGB-KontrolleKlageverzichtunangemessene Benachteiligung
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